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Investmentfonds werden in Deutschland von inländischen und ausländischen Investmentgesellschaften angeboten: Deutsche Investmentgesellschaften haben den Status von Kreditinsti-tuten. Sie unterliegen dem Gesetz über Kapitalanlagegesell-schaften (KAGG).
Wenn Anleger Investmentfondsanteile einer deutschen Invest-mentgesellschaft erwerben, werden sie kein Mitgesellschafter der Kapitalanlagegesellschaft, sondern ihre Einzahlungen werden einem Sondervermögen (Investmentfonds) zugeführt, das von der Kapitalanlagegesellschaft verwaltet wird.
Ausländische Investmentgesellschaften, die Produkte in Deutschland öffentlich vertreiben, unterliegen den Vorschriften des Auslandinvestment-Gesetzes. Sie müssen die Absicht zum öffentlichen Vertrieb ihrer Produkte dem zuständigen Bundesaufsichtsamt schriftlich anzeigen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen sowie spezifische deutsche Vorschriften einhalten, die vor allem dem Anlegerschutz dienen.
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